Rechtsform
Firmierung: GmbH
Name der Firma: LIONTEC Versicherungen Makler GmbH
Geschäftsführung: Prof. Harnid R. Schmidt
Sitz der Handelsregisterstelle: Amtsgericht Neubrandenburg
Handelsregisternummer: HRB 4335
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 072/113/00579
Gesellschafter: Prof. Harnid R. Schmidt, Alexander Schmidt
Anschrift
Turmstraße 12
17033 Neubrandenburg
Deutschland
Kontakt
E-Mail: liontec@liontec.de
Telefon: 0395 56053 0
Fax: 0395 56053 38
Versicherungsvermittlerregister
Register-Nr.: D-J5P1-ZEUJB-14
www.vermittlerregister.info
Erlaubnis
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl eine Gewerbeerlaubnis für die Tätigkeit mit Erlaubnis nach § 34c GewO, für die Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, als auch die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Nr. 1 GewO vorhanden.
Aufsichtsbehörde (nach § 34 c)
Stadt Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Aufsichtsbehörde (nach § 34 d)
Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Finanzanlagenvermittlerregister (nach § 34 f)
Register-Nr.: D-F-182-A16K-37
www.vermittlerregister.info
Mitglied der Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 01804 / 224424
(0,20 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)
Ombudsmann für die private Kranken- & Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Telefon: 01802 / 550444
(0,06 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 c Gewerbeordnung
- § 34 d Gewerbeordnung
- § 34 f Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
- FinVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant erachtet, da davon ausgegangen wird, dass diese bereits durch die Anbieter berücksichtigt und in deren vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.